Merkel will Leiharbeit notfalls gesetzlich einschränken

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 Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will ausufernde Laufzeiten in der Leiharbeit notfalls gesetzlich einschränken. Merkel sagte der "Leipziger Volkszeitung" mit Blick auf Laufzeiten von teilweise mehr als zehn Jahren, das falle "aus dem Rahmen des in der Leiharbeit Üblichen". Eigentlich sei von einer durchschnittlichen Laufzeit "von weniger als einem Jahr" ausgegangen worden.
Die Kanzlerin verwies auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Juli, dessen genaue Begründung noch ausstehe. "Für mich ist klar, dass \’vorübergehend\’ nicht zehn Jahre oder länger bedeuten kann", betonte Merkel. Sie versprach, auf der Grundlage der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung zu entscheiden, "wie wir vorgehen müssen, um den Begriff \’vorübergehend\’ noch präziser auszulegen, sei es gesetzlich oder mit anderen Maßnahmen".
Das BAG hatte in einem Urteil vom Juli das Mitspracherecht des Betriebsrats beim Dauereinsatz von Leiharbeitern gestärkt. Das Gericht hatte dies damit begründet, dass der Einsatz laut Gesetz nur "vorübergehend" erlaubt sei. Mit der Regelung wolle der Gesetzgeber "die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft" in Stammbelegschaft und Leiharbeiter verhindern. Der Betriebsrat könne daher seine Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn sie "nicht nur vorübergehend beschäftigt" werden sollen. Das Gericht präzisierte allerdings zunächst nicht, welchen Zeitraum der Begriff "vorübergehend" umfasst.
Grünen-Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt kritisierte, unter Schwarz-Gelb habe der Anteil prekärer Beschäftigungsverhältnisse weiter zugenommen. "Diesen Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt hat die Bundesregierung vier Jahre lang nicht nur tatenlos zugesehen, sondern mit ihrer Politik noch verstärkt", erklärte Göring-Eckardt. Gebraucht würden gleiche Rechte, Mitbestimmung und gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag für Beschäftigte in der Leiharbeit. Notwendig sei zudem eine eindeutige Abgrenzung zwischen Leiharbeit und Werkverträgen, um Missbrauch zu verhindern. AFP
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